Behandlungskosten bei Minderjährigen für Zahnspangen

Und was zahlt nun die Krankenkasse? Sie sind unter 18 und haben heute erst erfahren, dass Sie demnächst eine Zahnspange erhalten. Leider wissen Sie nicht wie viel die Kosten Ihre Krankenkassen von der Behandlung über nehmen? Dann kann Ihnen unsere Seite "die-Zahnspangen" helfen!

Gesetzliche Krankenversicherung:

Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung beim ersten Kind bis zu 80 % und beim zweiten Kind bis zu 90 % nach Vorlage der Arztrechnung übernommen. Denn restlichen Betrag, also die übriggebliebenen 20%, müssen die Eltern zunächst selber übernehmen. Aber auch diese Kosten können sich schon bis zu 1000 Euro auf staffeln. Zu unterstreichen ist allerdings, dass nach einer erfolgreichen Behandlung, das Geld den Eltern wieder zurück erstattet wird.

Allerdings gibt es hierbei eine zentrale Regelungen, wodurch der Schweregrad der Fehlstellung festgestellt wird. Diese Einschätzung übernimmt im besten Falle der Kieferorthopäde, Chirurg oder auch der Zahnarzt. Die Einteilung findet von 0 bis 5 statt und wird von „keine Fehlstellung“ bis hin zur „extremen Fehlstellung“ eingestuft. Um die Kosten für die Behandlung von der Krankenkasse genehmigt zu bekommen, muss der Schweregrad bei mindestens 3 liegen. Das heißt allerdings nicht, dass es nicht sinnvoll ist, die unteren Einstufungen korrigieren zu lassen.

Private Krankenversicherung:

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen im Normalfall die Kosten, allerdings muss das mit der Versicherung individuell abgesprochen werden, weil es unterschiedliche Tarife bei den jeweiligen Versicherungen gibt. Infolgedessen, schadet ein kurzes Gespräch mit der Krankenkasse nicht.