Behandlungskosten bei Erwachsenen für Zahnspangen

Sie sind über 18 Jahre und benötigen eine Zahnspange, wissen aber nicht, wie es mit den Kosten aussieht? Dann können wir Ihnen mit unserer Informationsseite "die-Zahnspangen.de" weiterhelfen!

Wenn es um die Kostenfrage bei Erwachsenen geht, bleibt nur eine Weisheit weiter zu tragen: Eine kieferorthopädische Behandlung sollte aus finanziellen Gründen immer, nach Möglichkeiten während der Kindheit oder im Jugendalter begonnen werden, hinzu kommt noch, dass man einige Ungleichheiten im Erwachsenenalter nicht mehr beheben kann. Auch die Behandlungsdauer ist bei Erwachsenen Patient wesentlich länger und ist in den meisten Fällen mit einer OP verbunden. Dennoch ist die Zahnspangenbehandlung für jedes Alter geeignet. Oberflächlich kann man sagen, dass die Krankenkassen nur die Kosten übernehmen, wenn ein extremer „Notfall“ oder eine zweckmäßige Behandlung stattfinden muss. Für eine dreijährige Behandlung liegen sie zwischen 4000-6000 Euro. Zusätzliche Leistungen wie z. B. Keramikbrackets werden als Luxus interpretiert und müssen von den Patienten selbst getragen werden. Und was zahlt jetzt nun die Krankenkasse?

Gesetzliche Krankenversicherung:

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kommt es auf den Grad der Fehlstellung der Zähne an. Das heißt: Der Kieferorthopäde bestimmt den Schweregrad der Zahnfehlstellung. Diese Einschätzung spielt sich zwischen 0 und 5 ab. Die 0 wird dabei als „keine Fehlstellung“ charakterisiert und die 5 hingegen als „extreme Fehlstellung“. Erst ab dem höheren Schweregrad übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Der höhere Schwergrad muss als medizinisch Nodwenig und dringend eingestuft sein. Das heißt allerdings nicht, dass man die leichteren Fehlstellungen nicht behandeln sollte.

Private Krankenversicherung:

Bei der privaten Krankenversicherung sollte man vorher immer nachfragen, wie es in Ihrem Tarif geregelt ist, da dies individuell ist. In der Regel gibt es da immer Zuschüsse, meistens befinden diese sich auch bei 80% bis 100%, wenn Sie aber bei Ihrem Beitrag sparen wollten, könnte es gut möglich sein, das Ihr Zuschuss eher mau aussehen wird.

Das Fazit lautet also: Erwachsene erhalten nur dann einen finanziellen Zuschuss, wenn eine extreme Fehlstellung vorliegt, der neben der Zahnspange zeitgleich auch ein chirurgisches Vorgehen erfordert. Um den Behördengang so unkompliziert wie möglich zu gestalten, sollten Sie einen spezifischen Befundbrief beifügen.